0151 - 1037 5484 vos@theurer-vos.de

D&O-Vertrag bei Insolvenz

Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Managern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner aktuellen Entscheidung (Az.: IV ZR 151/23) klargestellt, dass eine Insolvenz den Vertrag nicht automatisch beendet. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsführer, Versicherer und Insolvenzverwalter.

Haftungsfallen für Steuerberater

Haftungsfallen für Steuerberater Das OLG Düsseldorf hat am 24.09.2024 (Az. 23 U 217/22) entschieden, dass Steuerberater nicht für Insolvenzvertiefungsschäden haften, wenn die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden nicht nachweisbar ist. In zugrunde...