→ MANAGERHAFTUNG

Persönliche Haftungsgefahren unter der Business Judgment Rule

→ ÜBERBLICK

Haftungsrisiken entstehen im Alltag oft unbemerkt

Dies gefährdet Vorstände und Geschäftsführer massiv, weil sich Managerhaftung umfassend auf die gesamte rechtliche Verantwortung von Unternehmensorganen für sämtliche Handlungen und Entscheidungen im Unternehmen erstreckt.

Manager sind verpflichtet, im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder zu handeln. Ungeachtet erheblicher Spielräume, die die Rechtsprechung für unternehmerische Entscheidungen anerkennt, können sie persönlich haftbar gemacht werden. Besteht keine D&O-Versicherung, kann dies erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

→ RECHTLICHER SCHUTZRAHMEN

Business Judgment Rule

Die Business Judgment Rule ist ein rechtliches Prinzip, das Führungskräfte vor persönlicher Haftung schützt, wenn sie Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens treffen.

Diese Regel besagt, dass Manager nicht für Entscheidungen haftbar gemacht werden können, solange sie in gutem Glauben, mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und im besten Interesse des Unternehmens handeln. Die Business Judgment Rule bietet somit einen wichtigen Schutzmechanismus für Führungskräfte, indem sie ihnen einen gewissen Handlungsspielraum gewährt und sie vor ungerechtfertigten Klagen bewahrt.

→ VORAUSSETZUNGEN

Wann greift die Business Judgment Rule?

Damit diese Regel greift, müssen mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein.

01

Unternehmerische Entscheidung

Die Entscheidung muss eine unternehmerische Handlung sein, die im Rahmen der Geschäftsführung getroffen wird.

02

Wohl der Gesellschaft

Die Entscheidung muss im besten Interesse des Unternehmens getroffen werden und darf keine Sonderinteressen verfolgen.

03

Angemessene Information

Die Entscheidung muss auf der Grundlage angemessener und ausreichender Informationen getroffen werden.

04

Guter Glaube

Die Führungskraft muss davon überzeugt sein, dass die Entscheidung im besten Interesse des Unternehmens ist.

Was dies konkret bedeutet, ist eine Frage des Einzelfalls. Für börsennotierte Großunternehmen gibt der Deutsche Corporate Governance Kodex wichtige Orientierung.

Für eine Bewertung des konkreten Sachverhalts: Rufen Sie einfach an!

→ PRAXISBEISPIELE

Beispiele aus dem Geschäftsalltag

Klammer Kunde

Ein Manager entscheidet, einen wirtschaftlich angeschlagenen Kunden weiterhin zu beliefern, obwohl dies ein Risiko darstellt. Handelt er informiert, gutgläubig und im Unternehmensinteresse, kann die Business Judgment Rule Schutz bieten.

Riskante Investition

Ein Geschäftsführer investiert in ein neues Projekt, das erhebliche Risiken birgt. Entscheidend ist, ob er vorab angemessene Informationen eingeholt und die Entscheidung sorgfältig vorbereitet hat.

Fusion mit Unsicherheiten

Auch eine Fusion mit einem anderen Unternehmen kann unternehmerische Risiken enthalten. Solange die Entscheidung auf angemessener Informationsgrundlage und in gutem Glauben getroffen wird, kann Haftungsschutz bestehen.

→ HAFTUNGSRISIKEN

Typische Pflichtverletzungen

Sorgfaltspflichtverletzung

Fehlentscheidungen oder Nachlässigkeiten, die dem Unternehmen schaden, können persönliche Haftung auslösen. Wie lange darf ein klammer Kunde noch beliefert werden? Wurde jede Lücke im letzten Vertrag geprüft und geschlossen? Werden Mitarbeiter ausreichend überwacht oder entsteht gerade dadurch ein arbeitsrechtliches Risiko?

Die Palette haftungsgeneigter Fragestellungen ist groß. Wenn doch einmal ein Detail übersehen wird, stehe ich Ihnen zur Seite.

Treuepflichtverletzung

Hierunter fallen Handlungen, die gegen die Interessen des Unternehmens verstoßen, etwa Interessenkonflikte oder Insiderhandel. Oft sind es nicht die großen Fälle, sondern unbedachte Unachtsamkeiten des Alltags, die in den falschen Händen existenzielle Risiken für Unternehmensleiter auslösen.

Verletzung von Berichtspflichten

Dazu zählen etwa unvollständige oder verspätete Berichte an Aufsichtsbehörden oder Stakeholder. Insbesondere die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Managerhaftung für Bußgelder werden in Rechtsprechung und Fachkreisen kontrovers diskutiert.

Haftungsrisiken im Bereich ESG

ESG-Risiken gewinnen für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Manager können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ESG-Vorgaben nicht einhalten. Typische Risiken umfassen Umweltverstöße, soziale Missstände und unzureichende Unternehmensführung.

Ein Versäumnis, entsprechende ESG-Maßnahmen zu ergreifen, kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich Bußgeldern und Schadensersatzforderungen.

Sie benötigen eine Einschätzung zu Ihrem persönlichen Haftungsrisiko?