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D&O-Vertrag bei Insolvenz

Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Managern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner aktuellen Entscheidung (Az.: IV ZR 151/23) klargestellt, dass eine Insolvenz den Vertrag nicht automatisch beendet. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsführer, Versicherer und Insolvenzverwalter.

OLG Rostock zur D&O-Versicherung

OLG Rostock stärkt Einsichtsrecht der D&O-Versicherung in Insolvenzakte Am 20. Februar 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock eine wegweisende Entscheidung getroffen, die das Einsichtsrecht der D&O-Versicherung in Insolvenzakten betrifft (Az. 6 VA 3/23,...

Steuerpflichten des Geschäftsführers

Geschäftsführer-Haftung im Fokus: Körperschaftsteuer, Finanzämter und D&O-Versicherung In jüngster Zeit rücken Finanzaudits die persönliche Haftung von Geschäftsführern stärker in den Vordergrund – insbesondere im Bereich der Körperschaftsteuer. Durch strengere...