
Persönliche Haftungsgefahren unter der Business judgment rule
Haftungsrisiken entstehen im Alltag oft unbemerkt. Dies gefährdet Vorstände und Geschäftsführers massiv, weil sich Managerhaftung umfassend auf die gesamte rechtliche Verantwortung von Unternehmensorganen für sämtliche Handlungen und Entscheidungen im Unternehmen erstreckt. Manager sind verpflichtet, im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder zu handeln. Ungeachtet erheblicher Spielräume, die die Rechtsprechung für unternehmerische Entscheidungen anerkennt, können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Besteht keine D&O-Versicherung, kann dies erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Business Judgement Rule
Die Business Judgement Rule ist ein rechtliches Prinzip, das Führungskräfte vor persönlicher Haftung schützt, wenn sie Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens treffen. Diese Regel besagt, dass Manager nicht für Entscheidungen haftbar gemacht werden können, solange sie in gutem Glauben, mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und im besten Interesse des Unternehmens handeln. Die Business Judgement Rule bietet somit einen wichtigen Schutzmechanismus für Führungskräfte, indem sie ihnen einen gewissen Handlungsspielraum gewährt und sie vor ungerechtfertigten Klagen bewahrt.
Voraussetzungen
Die Business Judgement Rule schützt Führungskräfte vor persönlicher Haftung, wenn sie Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens treffen. Damit diese Regel greift, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Unternehmerische Entscheidung: Die Entscheidung muss eine unternehmerische Handlung sein, die im Rahmen der Geschäftsführung getroffen wird.
- Wohl der Gesellschaft: Die Entscheidung muss im besten Interesse des Unternehmens getroffen werden und darf keine Sonderinteressen verfolgen.
- Angemessene Information: Die Entscheidung muss auf der Grundlage angemessener und ausreichender Informationen getroffen werden.
- Guter Glaube: Die Führungskraft muss in gutem Glauben handeln und davon überzeugt sein, dass die Entscheidung im besten Interesse des Unternehmens ist.
Diese Voraussetzungen sind kumulativ zu erfüllen, damit die Business Judgement Rule greift und die Führungskraft vor Haftungsansprüchen geschützt ist. Was dies konkret bedeutet, ist Frage des Einzelfalls. Für börsennotierte Großunternehmen gibt der Deutsche Corporate Governance Kodex Antworten. Für eine Bewertung des konkreten Sachverhalts, rufen Sie einfach an!
Beispiele
Es gibt verschiedene Beispiele für die Anwendung dieser Regel:
- Ein typisches Beispiel für die Anwendung der Business Judgement Rule ist die Entscheidung eines Managers, einen klammen Kunden weiterhin zu beliefern, obwohl dies ein Risiko darstellt. Solange der Manager in gutem Glauben handelt und davon überzeugt ist, dass diese Entscheidung im besten Interesse des Unternehmens ist, greift die Business Judgement Rule und schützt ihn vor persönlicher Haftung.
- Ein weiteres Beispiel ist die Entscheidung eines Geschäftsführers, eine Investition in ein neues Projekt zu tätigen, das erhebliche Risiken birgt. Solange der Geschäftsführer angemessene Informationen eingeholt hat und in gutem Glauben handelt, greift die Business Judgement Rule und schützt ihn vor Haftungsansprüchen.
- Ein bekanntes Beispiel aus der Rechtsprechung ist die Entscheidung eines Vorstandsmitglieds, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen durchzuführen, obwohl dies mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Solange das Vorstandsmitglied in gutem Glauben handelt und die Entscheidung auf angemessenen Informationen basiert, greift die Business Judgement Rule und schützt ihn vor persönlicher Haftung.
Typische Pflichtverletzungen
Sorgfaltspflichtverletzung
Fehlentscheidungen oder Nachlässigkeiten, die dem Unternehmen schaden: Wie lange darf ich den klammen Kunden noch beliefern? Habe ich wirklich jede Lücke im letzten Vertrag abgeklopft und geschlossen? Überwache ich meine Mitarbeiter eng genug? Oder zu eng und löse arbeitsrechtliche Konsequenzen aus? Die Palette haftungsgeneigter Fragestellungen ist unendlich. Wenn doch einmal ein Detail übersehen wird, stehe ich Ihnen zur Seite.
Treuepflichtverletzung
Handlungen, die gegen die Interessen des Unternehmens verstoßen, wie z.B. Interessenkonflikte oder Insiderhandel. Oft sind es nicht die großen Fälle, sondern unbedachte Unachtsamkeiten des Alltags, die in den falschen Händen existenzielle Risiken für den Unternehmensleiter auslösen.
Verletzung von Berichtspflichten
Dies ist beispielsweise unvollständige oder verspätete Berichterstattung an Aufsichtsbehörden oder Stakeholder. Insbesondere die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Manager-Haftung für Bußgelder wird in der Rechtsprechung und in Fachkreisen kontrovers diskutiert.
Haftungsrisiken im Bereich ESG
Haftungsrisiken im Bereich ESG (Environmental, Social, and Governance) sind für Unternehmen von wachsender Bedeutung. Manager können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ESG-Vorgaben nicht einhalten. Typische Risiken umfassen Umweltverstöße, soziale Missstände und unzureichende Unternehmensführung. Ein Versäumnis, entsprechende ESG-Maßnahmen zu ergreifen, kann zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern und Schadensersatzforderungen. Dabei ist das Thema emotional besetzt, sodass Entscheider umso schneller zwischen die Fronten geraten können.
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