Fortsetzung des D&O-Vertrags bei Insolvenz
BGH stärkt Rechte von versicherten Managern
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Wirtschaftsrecht, insbesondere wenn es um die persönliche Haftung von Geschäftsführern in der Insolvenz geht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner aktuellen Entscheidung (Az.: IV ZR 151/23) klargestellt, inwieweit die D&O-Versicherung in solchen Fällen greift. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsführer, Versicherer und Insolvenzverwalter.
Streitfall Insolvenz
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Insolvenzverwalter die D&O-Versicherungsschutz – managerhaftung24.de eines Geschäftsführers in Anspruch genommen. Der Geschäftsführer wurde für Zahlungen haftbar gemacht, die er nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet hatte. Die Versicherung verweigerte jedoch die Deckung und berief sich auf verschiedene Ausschlussklauseln. Dies führte zur gerichtlichen Auseinandersetzung, die letztlich beim BGH landete.
Das Urteil schafft Klarheit darüber, wann eine D&O-Versicherung für Pflichtverletzungen eines Geschäftsführers in der Insolvenz haftet. Es verdeutlicht zudem, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Versicherer eine Leistungspflicht hat oder diese ausschließen kann.
Kernaussagen des BGH-Urteils für Manager
Der BGH hat in seiner Entscheidung wesentliche Aspekte der D&O-Versicherung und deren Anwendung in Insolvenzfällen präzisiert:
- Deckungspflicht bei Pflichtverletzungen: Der BGH stellte klar, dass die D&O-Versicherung grundsätzlich für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers eintritt, sofern diese nicht ausdrücklich durch Ausschlussklauseln ausgeschlossen sind. Eine generelle Verweigerung der Deckung aufgrund einer Insolvenz ist nicht zulässig. Gerade die persönliche Haftung von Geschäftsführern stellt ein hohes Risiko dar, weshalb diese Absicherung essenziell ist.
- Beweislast bei Ausschlussklauseln: Wenn die Versicherung eine Deckung verweigern möchte, trägt sie die Beweislast für das Vorliegen einer wirksamen Ausschlussklausel. Unklare oder mehrdeutige Klauseln werden zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt. Dies schützt Geschäftsführer vor übermäßigen Einschränkungen ihrer Versicherungsleistungen.
- Direkte Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter: Der BGH bestätigte erneut, dass Insolvenzverwalter berechtigt sind, direkt auf die D&O-Versicherung zuzugreifen, um Ansprüche der Insolvenzmasse durchzusetzen. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Gläubiger von großer Bedeutung. Insolvenzverwalter können damit Schadensersatzansprüche im Interesse der Gläubiger gezielt durchsetzen.
Auswirkungen für Geschäftsführer und Versicherer
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Geschäftsführer und Versicherungsunternehmen:
- Geschäftsführer sollten ihre D&O-Police genau prüfen: Es ist entscheidend, dass Geschäftsführer sich bewusst sind, welche Risiken ihre Versicherung tatsächlich abdeckt und ob es problematische Ausschlussklauseln gibt.
- Versicherer müssen ihre Vertragsklauseln präziser formulieren: Der BGH hat deutlich gemacht, dass unklare Klauseln zu Gunsten des Versicherten ausgelegt werden. Dies könnte zu einer Anpassung vieler Policen führen.
- Insolvenzverwalter haben gestärkte Rechte: Da der BGH bestätigt hat, dass Insolvenzverwalter direkt auf die Versicherung zugreifen können, wird diese Entscheidung die Praxis der Insolvenzabwicklung weiter beeinflussen.
- Erhöhte Rechtssicherheit: Versicherte profitieren von einer klareren Rechtslage, die dazu beiträgt, dass Ansprüche nicht pauschal abgelehnt werden können.
Handlungsempfehlungen für Geschäftsführer
Um das Risiko einer persönlichen Haftung im Insolvenzfall zu minimieren, sollten Geschäftsführer folgende Maßnahmen ergreifen:
- Regelmäßige Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens: Geschäftsführer sollten frühzeitig Anzeichen einer Insolvenz erkennen und rechtzeitig handeln.
- D&O-Police genau analysieren: Eine Überprüfung der eigenen Versicherungspolice, idealerweise mit einem Fachanwalt, kann helfen, Lücken in der Deckung zu identifizieren. So können unklare Ausschlussklauseln rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls angepasst werden.
- Dokumentation der Geschäftsführertätigkeit: Eine sorgfältige Dokumentation kann im Ernstfall helfen, sich gegen Haftungsansprüche zu verteidigen. Lückenlose Aufzeichnungen von Entscheidungen und deren Begründungen können im Streitfall eine entscheidende Rolle spielen.
- Frühzeitige Beratung durch Experten: Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten sollte rechtzeitig rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Rat eingeholt werden. Dies kann nicht nur helfen, eine Insolvenz zu vermeiden, sondern auch spätere Haftungsrisiken reduzieren.
- Achtsamer Umgang mit finanziellen Entscheidungen: Geschäftsführer sollten gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten sorgfältig prüfen, ob Zahlungen noch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften liegen. Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife erfolgen, können persönliche Haftungsrisiken begründen.
Fazit
Das aktuelle BGH-Urteil zur D&O-Versicherung stärkt die Rechte von Geschäftsführern, indem es klarstellt, dass Versicherungen sich nicht pauschal auf Insolvenz-Ausschlüsse berufen können. Gleichzeitig wird Insolvenzverwaltern der Zugriff auf Versicherungsleistungen erleichtert. Geschäftsführer sollten daher ihre Versicherungsverträge sorgfältig prüfen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es essenziell, sich mit den Risiken der Geschäftsführerhaftung auseinanderzusetzen und durch eine maßgeschneiderte D&O-Versicherung eine solide Absicherung zu gewährleisten.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Prüfung Ihrer D&O-Versicherung oder möchten Sie sich rechtlich absichern? Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Eine professionelle Beratung kann den entscheidenden Unterschied machen.