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OLG Rostock stärkt Einsichtsrecht der D&O-Versicherung in Insolvenzakte

Am 20. Februar 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Rostock eine wegweisende Entscheidung getroffen, die das Einsichtsrecht der D&O-Versicherung in Insolvenzakten betrifft (Az. 6 VA 3/23, ZIP 2025, 51). Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Versicherungsbranche und die Handhabung von Insolvenzverfahren haben.

Hintergrund der Entscheidung

Das OLG Rostock entschied, dass ein D&O-Versicherer, auch ohne eigene Beteiligung am Insolvenzverfahren, ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Insolvenzakten haben kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Insolvenzverwalter gegen den mitversicherten Geschäftsführer Haftungsansprüche geltend macht und der Versicherer vom Insolvenzverwalter in Regress genommen wird. Diese Entscheidung stärkt die Position der D&O-Versicherer, indem sie anerkennt, dass Versicherer ein legitimes Interesse daran haben, die Hintergründe und Details eines Insolvenzverfahrens zu verstehen, um ihre Haftungsrisiken besser einschätzen zu können.

Vergleich mit der Entscheidung des OLG Köln

Interessanterweise korrespondiert diese Entscheidung mit einem Urteil des OLG Köln vom November 2023. In diesem Fall wurde entschieden, dass bei einer Direktklage gegen den D&O-Versicherer die Beweislastumkehr auch im Verhältnis zwischen dem geschädigten Unternehmen und dem Versicherer gilt. Das bedeutet, dass der Versicherer beweisen muss, dass der versicherte Geschäftsführer seinen Pflichten nachgekommen ist. Diese beiden Entscheidungen zusammen zeigen eine klare Tendenz der Gerichte, die Rechte und Pflichten von D&O-Versicherern in Insolvenzverfahren zu präzisieren und zu erweitern.

Auswirkungen auf die Praxis

Das von Rostock anerkannte Akteneinsichtsrecht führt zu erweiterten Informations- und Verteidigungspflichten des Versicherers. Während das OLG Köln eine Darlegungspflicht anerkennt, ergänzt das OLG Rostock diese vorgerichtlich um eigene Ermittlungsmöglichkeiten des Versicherers. Nutzt der Versicherer diese anerkannten Instrumente der Rechtsverteidigung nicht, schwächt er seine Position. Diese Rechtsprechungslinie macht die Haftungs- und Deckungsabwehr zwar nicht automatisch weniger vielversprechend, jedoch regelmäßig aufwändiger.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Rostock stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von D&O-Versicherern dar. Sie ermöglicht es den Versicherern, sich besser gegen Haftungsansprüche zu verteidigen, indem sie Zugang zu wichtigen Informationen aus den Insolvenzakten erhalten. Dies könnte langfristig zu einer besseren Risikobewertung und -steuerung führen und die Position der Versicherer in Haftungsfragen stärken.