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Geschäftsführer-Haftung im Fokus: Körperschaftsteuer, Finanzämter und D&O-Versicherung

In jüngster Zeit rücken Finanzaudits die persönliche Haftung von Geschäftsführern stärker in den Vordergrund – insbesondere im Bereich der Körperschaftsteuer. Durch strengere Prüfungen und häufigere Sonderprüfungen riskieren Geschäftsführer einer GmbH, für steuerliche Fehltritte ihrer Gesellschaft persönlich belangt zu werden.

Warum ist das relevant?

Geschäftsführer haften gemäß §§ 69 und 34 AO persönlich für die Steuerschulden der GmbH, wenn diese aufgrund von Pflichtverletzungen nicht rechtzeitig beglichen werden. Schon kleine Unachtsamkeiten, wie Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder unvollständige Steuererklärungen, können finanzielle Folgen für den Geschäftsführer haben. Der Teufel liegt im Detail, für die Anspruchsabwehr braucht man Profis. Es ist daher unerlässlich, dass Geschäftsführer sich der steuerlichen Verpflichtungen ihrer Gesellschaft bewusst sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Fehler zu vermeiden.

Was ist zu tun?

Neben präventiven Maßnahmen wie internen Steuerprüfungen und Compliance-Regeln spielt eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) eine zentrale Rolle im Schutz vor Haftungsrisiken. Sie bietet eine finanzielle Absicherung, sollte der Geschäftsführer aufgrund von Pflichtverletzungen – auch im steuerlichen Bereich – persönlich haftbar gemacht werden. Eine regelmäßige Überprüfung der internen Prozesse und eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern können dazu beitragen, potenzielle Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Die Rolle der D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung deckt Ansprüche ab, die gegen Geschäftsführer und Führungskräfte aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen im Rahmen ihrer Organhaftung gestellt werden. Im steuerlichen Kontext greift sie insbesondere dann, wenn die Haftung durch das Finanzamt geltend gemacht wird, weil beispielsweise Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. Aber Vorsicht: Nicht jede Police deckt steuerliche Haftungsrisiken umfassend ab – eine enge Abstimmung mit dem Versicherer ist essenziell! Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind.

Weitere Maßnahmen zur Risikominimierung

Zusätzlich zur D&O-Versicherung sollten Geschäftsführer auch auf eine umfassende Dokumentation aller steuerlichen Vorgänge achten. Dies umfasst die sorgfältige Aufbewahrung von Belegen, die regelmäßige Überprüfung der Buchhaltungsunterlagen und die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen. Eine transparente Kommunikation mit dem Finanzamt und die proaktive Klärung von Unstimmigkeiten können ebenfalls dazu beitragen, Haftungsrisiken zu minimieren.

Fazit

Wer proaktiv handelt, durch interne Kontrollen und die richtige D&O-Versicherung, kann Haftungsansprüche im Falle einer steuerlichen Prüfung entschärfen. Prävention und Absicherung gehen Hand in Hand. Und im Falle des Falles steht ich zur Anspruchsabwehr mit einem argumentativen Werkzeugkasten bereit. Geschäftsführer sollten sich der Bedeutung einer sorgfältigen Steuerplanung und -überwachung bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihre persönliche Haftung zu minimieren.