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Stürmische See

Als Vorstand oder Geschäftsführer sind Sie existenziellen finanziellen und rechtlichen Risiken ausgesetzt. Sie leiten Ihr Unternehmen zwar unter haftungsbegrenzter Rechtsform, diese schützt aber vorrangig Gesellschafter, nicht Sie als Unternehmensorgan. Dies kann erhebliche Haftungsfolgen auslösen und Ihre private Existenz vernichten. Hiervor schütze ich meine Mandanten.

Neben allen denkbaren Pflichtverletzungen ist die Insolvenzverschleppungshaftung besonders relevant, bei der Unternehmensleitern der Vorwurf gemacht wird, nicht rechtzeitig bei Insolvenzreife Insolvenzantrag gestellt zu haben. Darüber hinaus erfasst die Managerhaftung die gesamte rechtliche Verantwortung von Führungskräften für ihre Handlungen und Entscheidungen im Unternehmen.

Ein wichtiger Schutzmechanismus ist der D&O-Deckungsschutz (Directors and Officers Liability Insurance), der Entscheider gegen Ansprüche aus Pflichtverletzungen absichert. Diese Versicherung deckt oft die Kosten für Rechtsverteidigung und Schadensersatz.

Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppungsansprüche spielen eine zentrale Rolle im Unternehmens- und Insolvenzrecht. Sie entstehen, wenn Geschäftsführer oder Vorstände bei eingetretener Insolvenzreife nicht rechtzeitig Insolvenzantrag stellen.

D&O-Versicherungsschutz

Der D&O-Versicherungsschutz (Directors and Officers Liability Insurance) ist ein essenzieller Bestandteil des Risikomanagements für Führungskräfte. Diese Versicherung schützt Entscheider vor den finanziellen Folgen von Ansprüchen, die aufgrund von Pflichtverletzungen gegen sie erhoben werden.

Allgemeine Managerhaftung

Die allgemeine Managerhaftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung von Unternehmensorganen für ihre Handlungen und Entscheidungen im Unternehmen. Manager sind verpflichtet, im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder zu handeln.

Herr Dr. Vos hat sich extrem schnell in unsere Situation eingedacht, hat sehr fundiert, klar und verständlich Optionen aufgezeigt und uns im Verlauf des Prozesses sehr pragmatisch und zielorientiert begleitet. Absolut empfehlenswert!

Dr. Arnd Halbach

Geschäftsführer

Lieber Herr Dr. Vos, ich fühle/te mich bei Ihnen sehr gut beraten – 10 von 10 Punkten!

H. Alkevli

Geschäftsführer, Immobilienentwickler

Anlässlich einer Inanspruchnahme als Geschäftsführer wurde mir Herrn Dr. Vos empfohlen. Es war sehr schnell klar, dass Herr Dr. Vos über die Kompetenz und Erfahrung verfügt. Ich fühle mich sehr gut beraten und betreut; er ist versiert, antwortet zeitnah und lebt den Servicegedanken. Ich kann Herrn Dr. Vos guten Gewissens weiterempfehlen.

Joachim Hild. Geschäftsführer

Bereich Sicherheitstechnik

Lieber Herr Dr. Vos,

ich möchte mich auf diesem Wege noch einmal ganz  herzlich bei Ihnen bedanken.  Ihre ruhige, professionelle und zugleich menschlich sehr angenehme Art hat viel dazu beigetragen, dass ich mich in der gesamten Zusammenarbeit gut aufgehoben gefühlt habe.

Marc B., Geschäftsführer

Projektentwicklung

Logo Deutscher Verein für die Versicherungswissenschaft

 

Ich habe Herrn Dr. Vos als hervorragenden Rechtsanwalt kennen gelernt, der vor allem im Schnittpunktbereich Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Geschäftsführerhaftung eine sehr hohe Kompetenz besitzt und diese zum Vorteil seines Klienten – auch vor Gericht – erfolgreich und überzeugend einsetzt. Dabei ist die Zusammenarbeit stets sehr vertrauensvoll und menschlich.

Bernhard Gutmann, CEO

technisches Start-up

Als Manager in Haftung genommen? So gehen wir vor:

  • Gemeinsam erfassen wir die wirtschaftlichen Zusammenhänge Ihrer Inanspruchnahme. Wir identifizieren die entscheidenden Vorwürfe und arbeiten deren Fehlannahmen heraus.
  • Parallel nehme ich ggf. Kontakt zur Ihrer D&O-Versicherung auf, um den Deckungsschutz, zumindest die Abwehrdeckung sicherzustellen.
  • Sollte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig sein, arbeite ich gerne eng mit einem Strafverteidiger Ihrer Wahl zusammen oder werde unmittelbar für Sie tätig.
  • Die gegen Sie erhobenen Vorwürfe entkräfte ich typischerweise in einem ausführlichen Schriftsatz. Dies ist meine Profession und Leidenschaft, hiermit wird der erste entscheidende Pflock Ihrer Rechtsverteidigung eingeschlagen.
  • Je nach Verhalten des Gegners und Streitstand leiste ich zugleich Überzeugungsarbeit „auf der Tonspur“. Sie nehme ich dabei „aus der Schusslinie“.
  • Dabei habe ich Ihre berufliche Zukunft und Ihr Renommee im Blick.